Die Erstattung der Strafanzeige gegen ca. 40 Kommunalpolitiker und den Vorstand, die Vorstandsvorsitzende und Anwalt der Magral AG habe ich verschoben, weil ich noch auf das Protokoll der Ratssitzung vom 21.9.2023 warte und auf die Entscheidung über meinen Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz, um doch noch die 9 Zinstauchverträge im Gesamtvolumen von 302,4 Mio. € zur Überprüfung zu bekommen. Beides sind Beweismittel!
Bei der Magral AG warte ich noch auf die Entscheidung vom Landgericht München I, ob ich nun tatsächlich 3 Tage in Ordnungshaft muss oder nicht. Ich hatte Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt. Daraus ergibt sich dann, ob hier eine vorsätzliche Freiheitsberaubung gegen mich, wider besseren Wissen vorliegt, worauf es bis zu 5 Jahre geben kann, oder ob es „nur“ eine versuchte Freiheitsberaubung war.
Das Landgericht München I und das Amtsgericht Neuss, sind die beiden Einzigen Behörden, die bisher in der Sache hier fair, unabhängig und nach Gesetzeslage entschieden haben, so wie es sich in einem Rechtsstaat gehört. Deshalb erwähne ich das hier auch. ALLE Anderen, und das sind viele, haben versagt!
Ich bin kein Jurist, aber ich kenne einen Guten zu dem Thema! Meiner Meinung besteht hier bei der Sachlage die Möglichkeit ALLE Zinstauschverträge rückabzuwickeln, unabhängig davon, wann diese abgeschlossen wurden! Näheres dazu werde ich den Behörden mitteilen. Unsere Führungsriege und die Kommunalpolitiker hier sind aber zu dumm dazu um das zu erkennen, oder sie wollen es aus anderen Gründen nicht erkennen!
Es kommt also bei der ganzen Geschichte auf ein paar Tage nicht mehr an!
Achim Breuer