Kommentar & Meinung:
Wann liegt der Straftatbestand der Untreue vor?
§ 266 Untreue
(1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, missbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) § 243 Abs. 2 und die §§ 247, 248a und 263 Abs. 3 gelten entsprechend.
Wir sehen hier den Anfangsverdacht der Untreue gegeben, denn die Vorgehensweise unseres Bürgermeister Lierenfeld bei der sogenannten „Zinssteuerung“ über die Berater der Magral AG Financial Broker deutet eindeutig darauf hin. Der Begriff Zinssteuerung ist übrigens irreführend und falsch! Es werden keine Zinsen gesteuert, sondern es wird versucht ein Zinsrisiko mit spekulativen Zinswetten zu mindern. Dafür gibt es aber absolut keine Garantie und wir halten die Zinswetten in Form von Zinsswaps für viel risikoreicher als das eigentliche Zinsrisiko.
Außerdem verlässt man sich hier blind auf eine Magral AG, deren Konstrukt alleine fragwürdig ist!
Gut beschrieben hat das die Zentrumspartei in einem Antrag an den Rat von 2020:
Kommunale Zinssteuerung in Dormagen vom 8.6.2020
Nach der Ratssitzung vom 25.6.2020 ist das Thema leider wieder von der Tagesordnung verschwunden, obwohl es hier um spekulative Zinswetten mit einem Gesamtvolumen von 221.000.000,- € geht, die Dormagen den Hals brechen können!!! Bei uns verschwindet das Thema deshalb nicht von der Tagesordnung.
Die Dormagener Lokalpresse in Form von NGZ Neuß Grevenbroicher Zeitung und RA Rheinischer Anzeiger, gucken wie bei so vielem was unserem Bürgermeister schaden könnte weg! Dabei schadet das vor allem den Dormagener Bürgern!!!