Zitat Dormagen.de „Mithilfe eines Bürgerantrags nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Gemeinde, die oder der seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde wohnt, das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden.
Dieses Recht ist auch Ausfluss des im Grundgesetz garantierten Petitionsrechts und kann deshalb auch dann geltend gemacht werden, wenn es sich gegen Verwaltungshandeln richtet, gegen das Rechtsmittel oder Rechtsbehelfe eingelegt werden können.“
Ich habe heute von meinem Recht Gebrauch gemacht:
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Herrn Bürgermeister Erik Lierenfeld
Paul-Wierich-Platz 2
41539 Dormagen
Dormagen, den 25.5.2023
Bürgerantrag bezüglich der Zinstauschverträge der Stadt Dormagen mit einem Nominalwert von
221 Mio. € und der Beratung durch die Magral AG Financial Broker
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Lierenfeld,
bereits 2015 haben Sie einen Beratervertrag mit der Magral AG s.o. abgeschlossen. Nach eigenen Angaben hält die Stadt Dormagen zurzeit 6 Zinstauschverträge mit einem Gesamtvolumen von 221 Mio. €.
Beim Abschluss des Beratervertrages haben Sie den Rat der Stadt Dormagen nicht einbezogen und den Vorgang zur Verwaltungssache erklärt.
Trotz mehrfacher Anfragen, gibt es von Seiten der Verwaltung keine adäquaten Auskünfte von Ihrer Seite dazu.
Auch im letzten Jahresabschluss von 2021 werden die Zinsswaps nicht aufgeführt, vielmehr ist da nur eine per Copy & Paste integrierter Text von der Magral AG zu finden, der keinerlei verständliche Aussagekraft hat und auch keine Bewertungen (von der Magral) beinhaltet! Andere Kommunen führen diese (Magral) Bewertungen auf!
Da es sich bei den Zinstauschverträgen um spekulative Zinsderivate = Zinsswaps = Zinswetten handelt, die mit einem entsprechenden Risiko behaftet sind, welches alleine die Bürger von Dormagen zu tragen haben, beantrage ich nach § 24 Gemeindeordnung NRW und § 8 der Hauptsatzung der Stadt Dormagen Folgendes:
1) Offenlegung des Beratervertrages und Kooperationsvertrages mit der Magral AG. Den Kooperationsvertrag hat Kämmerer Herr Dr. Spillmann erwähnt.
2) Offenlegung der 6 Zinstauschverträge mit den Banken als Vertragspartner, Kennnummer, Art der Zinsswaps und Laufzeit etc.
3) Eine aktuelle Bewertung der Zinstauschverträge nicht nur von der Magral AG, sondern von unseren Vertragspartnern, also den Banken direkt.
4) Wurde die Magral AG Financial Broker aus München, bevor Sie die Verträge unterschrieben haben, von Ihnen auf ihre Seriosität und Eignung als Beratergesellschaft in Sachen Zinsswaps geprüft? Wenn ja, auf welcher Grundlage hat sich die Stadt Dormagen bzw. Sie für die Magral entschieden?
Vielen Dank im Voraus für die Bewilligung meines Antrags!
Mit freundlichen Grüßen
Achim Breuer
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Nachtrag vom 26.5.23
Veröffentlichung der Stadt Dormagen zum Thema Zinsswaps und Magral AG