Beratervertrag Magral AG

Update: 24.8.2023 9:05 Uhr

Wer ist diese Magral AG und wer und was steckt dahinter? Ein Faktencheck:

AG hört sich immer groß an, ist sie aber nicht, denn sie hat nur 2 Aktionäre die auch den Vorstand bilden. Albert & Martin Gresser. Die Aufsichtsratsvorsitzende ist Frau Gresser-Lachenmayr, ihresgleichen Heilpraktikerin & Schwester mit der Fähigkeit Menschen zu transformieren, nach Robert Betz. Ganz wichtig für die Magral ist der „Bundesverband öffentliche Zinssteuerung e.V.“, dem man angehört und nach dessen Norm man arbeitet. Die Mitgliedschaft war zwingend, denn der Verband hat denselben Vorstand und dieselbe Adresse wie die Magral AG! Zufall??? Nein, ein mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gewähltes Konstrukt mit fragwürdigen Absichten, was spätere tiefere Recherchen auch bestätigt haben! Unsere ehemalige Kämmerin Frau Drosten hat gesagt, dass wir dort unsere Fachinformationen herbekommen!

Die Magral AG ist also ein völlig unkontolliertes Familienunternehmen mit einem fragwürdigen Konstrukt. s.o.! Aufsichtsräte waren immer Familienmitglieder, Vater, Mutter und jetzt Schwester. Aufsichtsräte sollten aber auch Ahnung von der Materie haben, wenn sich sich gegen eine Honorar dafür zur Verfügung stellen. Das ist hier mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nie der Fall gewesen. Und die BaFin, die kontrolliert da gar nichts, schädigt dafür aber Kritiker.

Ich bin von der Magral nach eigenen Angaben, u.a. auch wegen Störung der Totenruhe angezeigt worden!!! Warum? Weil ich veröffentlicht habe, dass der Vater der Gresser Brüder auf seiner Todesanzeige 2008 stehen hatte “ Leutnant der Reserve im 2. Weltkrieg“ ich halte das zumindest für sehr ungewöhnlich! Weil die Agentur, die die Webseite vom Bundesverband öffentlicher Zinssteuerung gemacht hat, sich Kaliber42 GmbH nennt, habe ich den ebenso ungewöhnlichen Namen einmal gegoogelt und festgestellt, dass dieser Suchbegriff zu einem Wikipedia Eintrag führt, der erklärt, dass damit eine spezielles Maschinengewehr mit Kaliber 42 gemeint ist, das den Spitznamen „Hitlersäge“ im 2. Weltkrieg bekommen hat! Ein wirklich schöner Name für eine Werbeagentur!

Das war der kurze Faktencheck zur Magral AG. Mir würde das schon reichen um niemals ein Geschäft mit denen machen zu wollen. Unseren Bürgermeister Lierenfeld stört das von 2015 bis heute nicht im geringsten, da hat er nämlich diesen Vertrag unterschrieben, und der macht es auch nicht besser!

Kommen wir jetzt zum Faktencheck des Beratervertrages!
Ich stelle den Magral Beratervertrag hier als PDF zur Verfügung Magral AG Beratervertrag. Der Vertrag ist ab Seite 3 zu finden, zuvor wurden meine per Bürgerantrag gestellten Fragen vom 15.6.23 nur völlig unzulänglich und intransparent beantwortet!

Ich kopiere hier die wichtigsten Passagen raus und kommentiere diese:

Aus dem Vorwort: „Beweggrund für die Zusammenarbeit des Mandanten mit der MAGRAL ist die
professionelle, neutrale und unabhängige Stellung der MAGRAL“


Kommentar:
Die Magral ist definitiv NICHT unabhängig. Auf ihrer Webseite bezeichnet sie das als bankenunabhängig! Die Magral erhält von den Banken deren Zinstauschverträge sie vermittelt eine Provision wie das auch im weiteren Vertrag als Courtage bezeichnet wird. Ich gehe davon aus, dass die Magral nur mit relativ wenigen Banken einen Vermittlungsvertrag abgeschlossen hat. Auffällig ist, dass sehr oft Zinstauschverträge vom der Privatbank Bankhaus Lampe, gehört jetzt zu Anhäuser & Hauck und von der Nord LB auftauchen. Die Magral AG behauptet gegenüber ihren Kommunen sie schreibt die Verträge aus, was vorgeschrieben ist, sie tut es aber nicht. Es liegt nämlich eine Interessenkonflikt vor. Die Magral verdient am meisten, wenn sie möglichst hohe Provisionen bekommt. Das ist NICHT im Sinne der von ihr betreuten Kommunen!

4.1.2. Risikomessung Auf Grundlage des vorhandenen Portfolios und der Zinsszenarien wird eine quantitative Risikomessung vorgenommen. Die ausgewiesenen Beträge der Risikokostenmessung beziehen sich auf das zu betreuende Kreditportfolio und den damit verbundenen Bestand an Finanzinstrumenten. Es werden Znsergebnis und Barwertwirkungen gemessen.

Kommentar:
Völlig außen vor bei der Risikomessung, bleiben hier die Kosten bei dem Geschäft, die IMMER anfallen. Die müssen ja erstmal verdient werden um ins Plus zu kommen. Ich persönlich sehe die Konstruktion so, die Kosten sind höher als das Risiko im Normalfall, wirklich cash gewinnen kann man damit keinen Blumentopf! Gewinner sind aber definitiv die Magral und die Wettbank!

4.1.3. Risikobehandlung Je nach risikopolitischer Zielsetzung des Mandanten erarbeitet die MAGRAL einzelne Strategien für das vorhandene Kreditportfolio. Auf der Grundlage der vom Mandanten gesetzten Prämissen erarbeitet die MAGRAL Lösungsmöglichkeiten. Es erfolgt eine Diskussion mit dem Mandanten über die spezifische Auswahl der risikolimitierenden lnstrumente. Die Beratung durch MAGRAL dient dem Mandanten ausschließlich als Entscheidungsgrundlage. Die Entscheidung über den Einsatz bestimmter Zinsinstrumente trifft der Mandant anschließend in eigener Verantwortung.

Kommentar:
Immerhin wird hier erklärt, dass es Risiken gibt. Ich habe aber noch keinen Bürgermeister und oder Kämmerer gehört, gelesen, dem das bewusst ist! Woran könnte das liegen?

4.3. MAGRAL führt diesen Beratungsvertrag nach bestem Wissen und Können aus, ohne zur Herbeiführung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges sowie steuerlicher Vorteile verpflichtet zu sein.

Kommentar:
Versprechen kann man alles, herbeiführen muss man nichts! Die Magral AG ist praktisch vogelfrei indem was sie den Kommunen vorschlägt, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Wegen Falschberatung nicht anfechtbar!?

5.2. MAGRAL ist nicht verpflichtet bei ihren Dispositionen im Rahmen dieses Vertrages auf möglicherweise geltende Spekulationsfristen zu achten.

Kommentar:
Wozu dieser Passus? Kommunen dürfen nicht spekulieren! Wird doch spekuliert???

6. Beratungsrichtlinien und Einweisung in die Risiken der Finanzinstrumente; Geltung der Bedingungen Dritter, insbesondere der Banken.

Kommentar:
Ich habe hier nicht die einzelnen Punkte abgebildet , weil zu lang. Im Beratervertrag werden Risiken aufgeführt, in den Akquise Gesprächen bzw. bei den Präsentationen vor Ort nicht. Ich habe mehrere Belege dafür, dass z. Bsp. Herr Heinz Reich, Mitarbeiter und Leiter der Zinssteuerung der Magral AG, den Kommunen vorrechnet, dass egal bei welcher Zinsbewegung, immer ein Ertrag für die Kommunen dabei herauskommt. Er vergisst allerdings dabei immer die Kosten zu erwähnen, die seine Aussage ad absurdum führen. Auch theoretisch gibt es kein System, dass ohne Berücksichtigung immer einen Ertrag abwirft, auch ohne Kosten nicht. Das ist Glaskugeldenken!


7 Vergütung
7.1. Für die Erbringung der unter Ziffer 4. beschriebenen Dienstleistungen vereinbaren die Parteien nachfolgendes Honorar: lE Erfolgsorientiertes Honorar Jährlich 10 Prozent * zuzüglich gesetzlicher MwSt. Handelscourtage bei der Umsetzung von Zinsverträgen siehe Ziffer 7.5. * Grundlage für die Berechnung des erfolgsorientierten Honorars ist der vierteljährlich auf Quartalsbasis berechnete Überschuss der positiven Zahlungen über die negativen Zahlungen aus den definierten und betreuten Finanzinstrumenten. Übersteigen die negativen Zahlungen die positiven Zahlungen, erfolgt keine Berechnung des erfolgsorientierten Honorars.

7.2. Die jährliche Vergütung (erfolgsorientiertes Honorar) ist quartalsweise im Nachhinein zu bezahlen. Erfolgsorientiertes Honorar ist in vollem Umfang geschuldet.

7.3. Für die Vergütungen gemäß Ziffer 7.2. werden quartalsweise von MAGRAL Rechnungen gestellt, und zwar zum 31.03. / 30.06. / 30.09. / 31.12. eines jeden Jahres. Die Rechnungen sind jeweils innerhalb 14 Kalendertagen nach dem Datum der Rechnung zur Zahlung fällig. Der jeweilige Rechnungsbetrag wird per SEPA-Lastschrift-Mandat einem noch zu benennenden Konto des Mandanten durch MAGRAL belastet. Bei Kündigung dieses Beratungsvertrages erlischt das SEPALastschrift-Mandat erst, nachdem die Honorarvergütung bis zum Ende des Vertragszeitraumes abgerechnet wurde.

7.4. Das erfolgsorientierte Honorar ist auch nach Beendigung dieses Beratungsvertrages vom Mandanten geschuldet, wenn ein vierteljährlich auf Quartalsbasis berechneter Überschuss der positiven Zahlungen über die negativen Zahlungen aus den zuletzt aufgrund des Beratungsvertrages definierten und betreuten Finanzinstrumenten vorliegt. Der Mandant erteilt der MAGRAL quartalsweise innerhalb der ersten zwei Wochen nach jeweiligem Quartalsende Auskunft über die positiven und die negativen Zahlungen aus den zuletzt aufgrund des Beratungsvertrages definierten und betreuten Finanzinstrumenten und legt hierüber Rechnung unter Mitteilung eines Überschusses bzw. einer Unterdeckung.

7.5. Dem Mandanten ist bekannt, dass MAGRAL berechtigt ist, bei der Abwicklung von Geschäften mit Finanzinstrumenten für den oder mit dem Mandanten auch mit Dritten (z. B. den beteiligten Kredit- oder Finanzinstituten) zusätzlich eine Handelscourtage zu vereinbaren, von diesen entgegen zu nehmen und als Teil ihres Entgelts zu behalten. Diese beträgt regelmäßig bis zu 0,03 % p.a. aus den umgesetzten Zinsverträgen. Hierdurch kann ein anfänglich negativer Barwert des Finanzinstruments entstehen. Sofern ein Institut diese Handelscourtage nicht inkludiert und abführt, ist MAGRAL berechtigt, diesen Betrag dem Mandanten direkt in Rechnung zu stellen. Auf Verlangen erteilt MAGRAL hierzu detaillierte Information. Der Mandant verzichtet darauf, aus der vorgenannten Handelscourtage bestehende und künftige Ansprüche auf Herausgabe bei MAGRAL geltend zu machen. MAGRAL ist verpflichtet, die Grundsätze strenger Unparteilichkeit zu wahren.

7.6. Soweit Leistungen der MAGRAL eine Zusatzleistung darstellen, werden diese nach Stunden abgerechnet. Zusatzleistung im Sinne von Satz 1 ist jede Leistung von MAGRAL, die über die in Ziffer 4beschriebenen Dienstleistungen hinausgeht und auf ausdrücklichen Wunsch des Mandanten erbracht wird. Der Stundensatz für Zusatzleistungen beträgt 120 EUR pro Mitarbeiter zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und anfallender Reisekosten. Ziffer 7.3 gilt entsprechend.


Kommentar:
Unter diesen Vertragsbedingungen ist es so, sollte die Kommune, hier Dormagen, aufs Jahr gesehen überhaupt mal einen Spekulationsgewinn machen, muss sie auch noch 10% davon an die Magral abführen, was ihren eventuellen Gewinn schmälert. Die Kosten für die Finanzinstrumente werden hier nicht eingerechnet, bzw. abgezogen!!! Dreist ist es für mich, dass die Magral AG dieses Erfolgshonorar auch dann noch verlangt, wenn keine Geschäftsbeziehung mehr, durch Kündigung des Beratervertrages besteht! Zinstauschverträge sind nur mit Kosten zu kündigen, das ist ähnlich wie bei der frühzeitigen Ablösung eines Kredites, dabei fallen Vorfälligkeitszinsen an, z. Bsp. 3,5% bei der Deutschen Bank! An Verlusten ist die Magral natürlich NICHT beteiligt!

Die Magral vereinbart mit den Banken eine Handelscourtage für die Vermittlung der Zinstauschverträge. Hier bis zu 0,03%. Hieraus entsteht ein Interessenkonflikt beim Abschluss der innerhalb der Beratung zu den Zinstauschverträge, denn die Magral möchte wie jede andere Firma auch, möglichst viel Geld verdienen, was nicht zum Vorteil der Kommune ist. Eine Courtage von 0,03% hört sich auf den ersten Blick wenig an, und ich bezweifle die Zahl. Ich würde diese bei bis zu 0,3 bis 0,5% sehen. Wenn wir jetzt tatsächlich unser Spekulationsvolumen bei 6 Zinstauschverträgen von 240. Mio € durch die Hinzunahme von weiteren 3 Zinstauschverträgen wider besseren Wissen auf 360 Mio. € erhöht haben, sprechen wir von einer Summe von ca. 1,5 Millionen €, die die Magral bei Abschluss der 9 Verträge erhjalten hat. Diese Zahl ist realistisch!

Woher kommt dieses Geld, natürlich von uns Steuerzahlern, denn die Bank bekommt bekommt ein Arbitrage und bezahlt davon auch Vertriebspartner. Wir starten deshalb mit einem negativen Anfangswert, den wir erst wieder aufholen müssen. Die Deutsche Bank nimmt z.Bsp. 1,75 %, was einen Betrag bei 360 Mio. € von 6.300.000 Mio € ausmacht, die sind erstmal weg!

Das alles verschweigt die Magral AG in der Beratung! Heinz Reich antwortet auf die Frage eines Stadrates nach den Kosten, die auf die Stadt zukommen, lediglich „Erfolgsprovision“. Das ist nicht seriös, sondern meiner Meinung nach liegt hier ein Anfangsverdacht auf Betrug vor.

Die Deutsche Bank verfährt in ihrer Beratung so:
Kosten Zinstauschvertrag Deutsche Bank

Ich sehe hier keinerlei Chance mit einem kaufmännischen Plus rauszukommen, und das muss man erkennen wenn man als Konzernchef Erik Lierenfeld handelt, sonst ist man für eine solche Aufgabe nicht geeignet. Mal ganz abgesehen von dem normalen Risiko, dass man bei einer Zinswette eingeht!

Und wenn eine ganzer Stadtrat am 15.6.2023 eine weitere Zusammenarbeit mit der Magral AG einstimmig befürwortet hat, stimmt mit dem gesamten Stadtrat was nicht!!! Und jetzt wurde nochmal kräftig aufgestockt! DAS ist Betrug an den Dormagener Bürgern, die davon so gut wie gar nichts mitbekommen! Ich werde das ändern! Ich kritisiere nämlich seit 20 Monaten diese Vorgehensweise und habe Recht! Den Grund für dieses Verhalten möchte ich mal gerne wissen, denn die Zinslast werden wir damit nicht senken!

Unser Bürgermeister der sowas unterschreibt, und die Gelder der Kommune treuhänderisch verwaltet handelt steht unter Anfangsverdacht auf Untreue, zumindest bei mir! Und da er das Geschäft über anfänglich 126 Mio. € am Stadtrat vorbei gemacht hat, ist dass doppelte Untreue! Mal ganz abgesehen davon, was die Magral und der Herr Bürgermeister hier seit 20 Monaten als Kritiker mit mir veranstalten, was ich auch ahnden werde!

Es müssen auch noch weiterer Rahmenverträge mit den Wettbanken unterschrieben worden sein!

Ich werde nächste Woche, gegen mehrere Personen, bei mehreren Staatsanwaltschaften, mehrere Strafanzeigen wegen mehrerer Delikte erstatten! ☠️

Der Artikel wird sicher noch das ein oder andere mal ergänzt! Ist dann oben zu sehen!

Achim Breuer