Zinswetten Zinsswaps Dormagen

Wohlgemerkt, ich bin kein Jurist, aber ich habe mich mit dem Thema halt intensiv beschäftigt in den letzten 21 Monaten und stelle mir einfach mal folgende Frage:

Kann man überhaupt einen gültigen Vertrag um eine „Sache“ abschließen die gar nicht existiert? Denn ein Zinstauschvertrag/Zinsswap wird geschlossen auf Basis eines Kredits der in Wirklichkeit nur virtuell vorhanden ist! Er ist auch rein juristisch überhaupt nicht verbunden mit dem realen Kredit dessen Zinslast er minimieren soll. Wird der reale Kredit abgelöst, bleibt der Zinsswap übrig!

Zinsswaps sind ja Zinstermingeschäfte und selbst bei Warentermingeschäften ist die Ware auch tatsächlich vorhanden, beim Zinsswap nicht!!! Den Kredit gibt es nicht und er wurde auch nie ausgezahlt.

Gibt es andere Beispiele wo Verträge um eine nicht vorhandene Sache abgeschlossen werden? Ich zumindest kenne keine! Wenn jemand Beispiele hat, gerne per Email an mich! redaktion@dormaleaks.com

Bei Pferdewetten sind die Pferde real! Kann ich einem Geist körperverletzen??? Sind Playstationspieler Massenmörder???

Der Gedanke kam mir erst heute bei meiner Morgenzigarette und ist ausbaufähig, erst Recht von Juristen die sich mit der juristischen Seite eines solchen Vertragswerks auskennen. Ich habe der Stadt Dormagen einen empfohlen in meinem neuen Bürgerantrag zu dem Thema.

Meine Idee, Klage auf Rückabwicklung, weil solche Verträge ungültig sind, und zwar bis zum BGH, wenn es sein muss. Das Ganze könnte weitreichende Folgen für die Bankenwelt haben und die Zinswetter, wenn ich hier keinen Gedankenfehler drin habe?

Bisher jedenfalls habe ich keinen gefunden und vielleicht ist ja nicht unser Bürgermeister Lierenfeld sondern ICH das Finanzgenie? 😉

Achim Breuer