Risiken Zinsswaps Dormagen

Kommentar & Meinung:
Der nachfolgende Text ist ein Auszug aus dem KommunalWiki für Nordrhein-Westfalen zum Thema Derivate, und wie das so ausgehen kann! Wichtig ist, die Kommunen und Städte haben ohne Berater direkt mit den Banken zusammengearbeitet, bzw. haben sich dort beraten lassen. Bei uns ist das nicht möglich weil die Magral als Berater dazwischengeschaltet ist. Ein weiterer großer Nachteil für uns! Verklagen könnten wir die Magral AG wegen ihrer vermutlichen Falschberatung auch nicht, weil es nichts bringen würde. Die AG kann man schnell zumachen!
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Derivate – KommunalWiki / https://kommunalwiki.boell.de/index.php/Derivate


Nach Pressemeldungen haben allein in NRW über 60 Kommunen, darunter Hattingen, Witten, Mülheim und der Ennepe-Ruhr-Kreis, finanzielle Schäden durch Swap-Geschäfte erlitten. Nach einer Umfrage des Bundes der Steuerzahler nutzten 2011 in NRW etwa 40% der Kommunen Finanzderivate.

Die Stadt Hagen hatte im Jahre 2005 zwei Ladder-Zins-Swap-Geschäfte mit einem Nominalbetrag von 170 Mio. € abgeschlossen. Diese zusammen mit der Deutschen Bank getätigten Zinsspekulationen führten am Ende zu einem Verlust von 41,8 Mio. €. Zuletzt begrenzte die Stadt das Risiko mit einem „Caps“, der weitere 10 Mio. € kostete. Zuvor hatte allerdings die Kämmerei seit 2001 mit 33 ähnlich gelagerten Derivatgeschäften immerhin einen Ertrag von fast 12,8 Mio. € erwirtschaftet.

Die Stadt Ennepetal (Ennepe-Ruhr-Kreis, NRW) hat in den Jahren 2007 und 2008 vier Swap-Geschäfte getätigt, die den Kommunen seinerzeit von der damaligen WestLB angeboten worden waren. Nachdem die Stadt Verluste verbuchte, verklagte sie die West-LB bzw. ihre Rechtsnachfolgerin Erste Abwicklungsanstalt (EAA) auf Schadensersatz. Insgesamt machte die 30.000-Einw.-Stadt einen Schaden von 13,5 Mio. € geltend. Die Stadt begründete die Schadensersatzforderung mit falscher Beratung durch die Bank. Nachdem die EAA die Verfahren bis zum Oberlandesgericht verlor, wurde das Verfahren im April 2015 durch den Bundesgerichtshof an die Vorinstanz zurückverwiesen: Die Feststellungen des OLG reichten nicht aus, um über das mögliche Bestehen von Schadensersatzpflichten zu urteilen. In seinem Urteil trifft der BGH grundlegende Aussagen zu Beratungspflichten und Risikoverteilung bei solchen Geschäften.[14] Das Urteil wurde in Fachkreisen gespannt erwartet, da der Fall Ennepetal das erste Verfahren um kommunale Swap-Geschäfte ist, das vor dem BGH verhandelt wurde.

Den Städten Kamen und Bergkamen sowie dem Kreis Unna wurden vom Landgericht Dortmund
Schadensersatzansprüche gegen die WestLB-Nachfolgerin Erste Abwicklungsanstalt (EAA) in Höhen zwischen ca. 4 und 26 Mio. € zugesprochen, doch legte die EAA Berufung vor dem OLG Hamm ein.
Im Februar 2016 wurde bekannt, dass die EAA mit zwölf Kommunen einen Vergleich geschlossen hat, darunter die Städte Bergkamen, Ennepetal und der Kreis Olpe. Nach derselben Quelle stritten sich 63 Kommunen mit der EAA um Verluste aus Derivaten, 50 hätten geklagt. Mit Urteil vom 22.03.2016 stellte der Bundesgerichtshof im Fall der Stadt Hückeswagen fest, dass die WestLB ihre Beratungspflichten teilweise verletzt hatte: Sie hätte die Stadt als ihre Kundin, jedenfalls in diesem Fall, über den anfänglichen negativen Marktwert der drei Zinssatz-Swap-Verträge aufklären müssen. Ob Hückeswagen letztlich Schadensersatz erhält, hängt jedoch davon ab, ob die Stadt bei richtiger Aufklärung auf
das Geschäft verzichtet hätte, was jetzt das OLG Köln aufklären muss, an das der Fall zurückverwiesen wurde.

Mehrere Kommunen aus dem Kreis Euskirchen – darunter Weilerswist, Schleiden und Bad Münstereifel –
haben ebenfalls Verluste durch Swap-Geschäfte erlitten und deswegen geklagt. Im Herbst 2017 wurde bekannt, das in diesen Fällen Vergleiche abgeschlossen wurden. Damit blieben diese Kommunen auf einem Teil ihrer Verluste sitzen, über deren Höhe sie sich ausschweigen – es dürfte sich um mehrere Mio. € handeln. Obwohl die Falschberatung durch die seinerzeitige WestLB vom Gericht festgestellt wurde, war der Vergleich aus Sicht der Kommunen sinnvoll, da sich die Bank auf die Verjährung bei fahrlässiger Falschberatung berufen konnte. Da die Swap-Verträge noch in Kraft sind, sind weitere Verluste für die Zukunft möglich.[17]

Die Gemeinde Oer-Erkenschwick hat durch Zinswetten einen Verlust von ca. 35 Mio. € erlitten. Nachdem ein Bürger Anzeige erstattet hatte, gab die Staatsanwaltschaft im Januar 2018 bekannt, dass sie Ermittlungen gegen den früheren Bürgermeister sowie den noch amtierenden Kämmerer eingeleitet hat. Mit der Rechtsnachfolgerin der damals beteiligten WestLB, der EAA, hat Oer-Erkenschwick mittlerweile einen Vergleich.