Dormagen Jahresabschluss 2022 im Nebel…
Seit nunmehr November 2023 laufen wir dem Jahresabschluss hinterher. Normalerweise veröffentlicht die Stadt Dormagen diesen immer in der ersten Novemberhälfte vom Vorjahr! Nach Gemeindeordnung GO des Landes NRW, muss sie dies bis 31.12. des Jahres tun. Dieser Termin wurde erstmals letztes Jahr überschritten und zwar aktuell um sage und schreibe bis heute 84 Tage!
Mehrfach haben wir nachgefragt über verschiedene Wege. Hier die Ausreden der Stadt seit November:
Diese Antwort haben wir am 24.11.2023 also vor 120 Tagen aus dem Ratsbüro erhalten:
„Der Jahresabschluss 2022 ist noch nicht gänzlich fertig und daher konnte er auch noch nicht von der Rechnungsprüfung geprüft werden. Sobald der Entwurf des Jahresabschluss vorliegt, wird dieser als Drucksache dem Rat zugestellt und ist dann öffentlich über das Ratsinformationssystem abrufbar. Des Weiteren wird dieser auf der Homepage der Stadt Dormagen veröffentlicht. Nach Feststellung durch den Rat, wird der Entwurf durch das finale Werk ersetzt.
Die (präfinalen) Entwurfswerte des Jahresabschlusses 2022 finden sich im Haushaltsplan 2024 wieder, diese sind allerdings noch nicht offiziell dem Rat als Entwurf zugestellt.“
Kommentar: noch nicht „gänzlich“ fertig vor 120 Tagen…
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Deshalb, haben wir für den 22.2.24 eine Bürgerantrag gestellt, wegen der Veröffentlichung! Der wurde natürlich wie IMMER abgelehnt bzw. zurückgewiesen und zwar von ALLEN Ratsmitgliedern, auch der Opposition, die keine ist. Hier die Erklärung von Dr. Spillmann für die enorme Verspätung!
Jahresabschluss 2022:
Der Jahresabschluss 2022 liegt noch nicht final vor. Aktuell wird noch an der Erstellung
des Anhangs und des Lageberichts gearbeitet. Diese Arbeiten sollten in Kürze (noch im
Februar) abgeschlossen werden, so dass die Zustellung an den Rat sowie die Veröffentlichung auf Homepage der Stadt Dormagen erfolgen kann.
„Die Stadt Dormagen hat in den vergangenen Jahren ihre Jahresabschlüsse fristgerecht
vorgelegt, die Gründe für die Verzögerung des Jahresabschlusses 2022 sind in den um-
fangreichen Arbeiten begründet, die mit den Änderungen bei den Technischen Betrieben
Dormagen AöR und der anschließenden Neugründung der eigenbetriebsähnlichen Ein-
richtung Technische Betriebe Dormagen einhergingen.
Darüber hinaus haben die Arbeiten an den Haushaltsplänen 2023 (Verschiebung der
Verabschiedung in das Jahr 2023) und 2024 (langwieriger Planungsprozess) im Finanzbereich entsprechend Ressourcen gebunden.“
Kommentar: Hier sollte „in Kürze“ noch im Februar veröffentlicht werden. Jetzt ist der März bald rum!
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Am 15.3.2024 haben wir uns dann nochmal an die Kommunal-Aufsicht gewannt, die hat sich dann bei der Stadt Dormagen folgende Auskunft eingeholt:
Sehr geehrter Herr Breuer,
die Erstellung des Jahresabschlusses 2022 der Stadt Dormagen hat sich aus verschiedenen Gründen verzögert (u. a. aufgrund umfangreicher Arbeiten durch die Auflösung der Technischen Betriebe Dormagen als AöR und anschließenden Neugründung als eigenbetriebsähnliche Einrichtung). Der Jahresabschluss ist mittlerweile fertig gestellt und wird nunmehr zwecks Prüfung der Rechnungsprüfung vorgelegt.
Bei den Gesamtabschlüssen ist die Stadt bemüht und derzeit dabei, die fehlenden Abschlüsse zu fertigen. Nach aktueller Auskunft der Stadt wird der Gesamtabschluss 2020 voraussichtlich im Mai 2024 erstellt sein. Anschließend ist es geplant, die Gesamtabschlüsse 2021 und 2022 parallel zu erstellen. Mit der Rechnungsprüfung ist vereinbart worden, dass mehrere Gesamtabschlüsse zusammen geprüft werden, da dies den Zeitaufwand deutlich reduziert. Aus diesem Grunde befindet sich der am 24.10.2022 aufgestellte und bestätigte Gesamtabschluss noch immer im Status des Entwurfs.
Hinsichtlich des Beteiligungsberichtes teile ich Ihnen mit, dass § 117 GO NRW mit Wirkung vom 01.01.2019 dergestalt geändert wurde, dass eine Kommune nur noch dann einen Beteiligungsbericht zu erstellen hat, wenn sie von der Aufstellung eines Gesamtabschlusses (§ 116a GO NRW) befreit ist. Da dies auf die Stadt Dormagen nicht zutrifft, muss sie keinen Beteiligungsbericht mehr erstellen.
Hinsichtlich der Zinstauschverträge habe ich Ihnen mit Schreiben vom 08.09.2023 mitgeteilt, dass über die von Ihnen begehrte Offenlegung die Stadt Dormagen in eigener Zuständigkeit zu entscheiden hat und Ihnen in dieser Angelegenheit der Rechtsweg offen steht. Wie mir die Stadt mitteilt, hat sie Ihrem Antrag vom 11.09.2023 nach dem IFG NRW auf Einsicht in die Unterlagen/Akten, die von der Stadt Dormagen per Beratervertrag in Auftrag gegebene Magral-Zinssteuerung betreffend, mit Bescheid vom 11.10.2023 stattgegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Kommentar: Aha, bei den Gesamtabschlüssen die sehr wichtig sind und seit 6 Jahren fehlen ist die Stadt „bemüht“! Das liest sich so wie in einem sehr schlechten Arbeitszeugnis, „Er war stets bemüht“…
Kurzum, ich glaube der Stadt Dormagen schon seit längerem nach näherer Betrachtung gar nichts mehr!!!