Ich finde, die Herren Bürgermeister Lierenfeld und Dr. Spillmann setzen sich über die Gemeindeordnung hinweg, weil wir hier weder einen Jahresabschluss 2022 (sei 70 Tagen überfällig), noch Gesamtabschlüsse noch Beteiligungsberichte haben, die sogar seit über 6 Jahren überfällig sind!
Wir finden auch das hat aber auch rein gar nichts mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zu tun, sondern eher mit der Buchführung in einem Kinderkaufmannsladen. Lange warten wir nicht mehr, dann müssen wir etwas dagegen unternehmen, wir wollen die Zahlen sehen!
Die Begründung die Kämmerer Herr Dr. Spillmann in der Vorlage zu meinem Bürgerantrag in der Ratssitzung am 22.2.2024 angibt ist Unwahr, dort wird behauptet, dass der JAB 2022 noch im Februar 2024 veröffentlicht wird, was nicht erfolgt ist bis heute! Natürlich wurde die Vorlage der Stadtverwaltung von unserem weit vom Bürger entfernten Stadtrat EINSTIMMIG zugestimmt! Die Begründung mit den Technischen Betrieben Dormagen kaufe ich ihm auch nicht ab. Normal werden die Jahresabschlüsse in Dormagen in der ersten Novemberhälfte veröffentlicht. Das ist aber auch alles egal, weil hier ein eindeutiger Verstoß gegen § 95 der Gemeindeordnung GO NRW vorliegt! Es ist übrigens auch ein Bürgerrecht die Zahlen zu sehen, genauso wie bei den Zinstauschverträgen die verheimlicht werden!
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Zitat:
Jahresabschluss 2022:
Der Jahresabschluss 2022 liegt noch nicht final vor. Aktuell wird noch an der Erstellung
des Anhangs und des Lageberichts gearbeitet. Diese Arbeiten sollten in Kürze (noch im
Februar) abgeschlossen werden, so dass die Zustellung an den Rat sowie die Veröffentlichung auf Homepage der Stadt Dormagen erfolgen kann.
Die Stadt Dormagen hat in den vergangenen Jahren ihre Jahresabschlüsse fristgerecht
vorgelegt, die Gründe für die Verzögerung des Jahresabschlusses 2022 sind in den um-
fangreichen Arbeiten begründet, die mit den Änderungen bei den Technischen Betrieben
Dormagen AöR und der anschließenden Neugründung der eigenbetriebsähnlichen Ein-
richtung Technische Betriebe Dormagen einhergingen.
Darüber hinaus haben die Arbeiten an den Haushaltsplänen 2023 (Verschiebung der
Verabschiedung in das Jahr 2023) und 2024 (langwieriger Planungsprozess) im Finanzbereich entsprechend Ressourcen gebunden.
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Hier noch der Gesetzestext im Auszug:
§ 95 GO NRW – Jahresabschluss
(1) Die Gemeinde hat zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss muss klar und übersichtlich sein. Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten, soweit nichts anderes bestimmt ist. Er hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.
(2) Der Jahresabschluss besteht aus der 1. Ergebnisrechnung, 2. der Finanzrechnung, 3. den Teilrechnungen und 4. der Bilanz….